Aufnahmeverfahren
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8. Aufnahmeverfahren

Mit Antragstellung zur Aufnahme in den Kurs – Anmeldeformular am Ende des Plans – beginnt das Bewerbungsverfahren in dem die AntragstellerInnen die angeforderten Unterlagen beibringen und die gewünschten Erklärungen und Selbsteinschätzungen abgeben. Mit positiver Aufnahmebescheidung über den Antrag ist die Anmeldung für beide Seiten rechtsverbindlich.

Tritt der/die TN nach ihrer Anmeldung jedoch vor Kursbeginn vom Kurs zurück, sind ein Drittel der Gesamtkursgebühren zu zahlen.

Bei Rücktritt nach Beginn des Kurses ist der Gesamtkursbetrag fällig. Eine Rückzahlung gezahlter Gebühren findet nicht statt.

                                                                           >>9.Prüfung