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8. Aufnahmeverfahren Mit
Antragstellung zur Aufnahme in den Kurs – Anmeldeformular am Ende des
Plans – beginnt das Bewerbungsverfahren in dem die AntragstellerInnen die
angeforderten Unterlagen beibringen und die gewünschten Erklärungen und
Selbsteinschätzungen abgeben. Mit positiver Aufnahmebescheidung über den
Antrag ist die Anmeldung für beide Seiten rechtsverbindlich. Tritt
der/die TN nach ihrer Anmeldung jedoch vor Kursbeginn vom Kurs zurück, sind ein
Drittel der Gesamtkursgebühren zu zahlen. Bei
Rücktritt nach Beginn des Kurses ist der Gesamtkursbetrag fällig. Eine Rückzahlung
gezahlter Gebühren findet nicht statt.
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