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5. (Zeit)Umfang der Ausbildung

 

Es sind zwei aufeinander folgende Ausbildungsgänge möglich, wobei auch der erste Ausbildungsgang alleine eine abgeschlossene Einheit bildet.

 

5.1 Erster Ausbildungsgang:

Insgesamt drei  Semester. Zwei Semester Theorie und ein Semester Praxis einschließlich Praxisvorbereitung und Lehrprobe.

Die Theorie wird in 12 Monaten, die Praxis in 4 bis 6 Monaten abgeschlossen. Stundenumfang einschließlich Praktikum ca. 200 Stunden. Der Unterricht wird von Fachkräften aus den Fachbereichen: Islamwissenschaft, Recht, Sprachwissenschaft, Theologie und Pädagogik/Erziehungswissenschaften durchgeführt.

 

5.2 Zweiter Ausbildungsgang:

Anschliessendes aufbauendes Begleitstudium 3 Semester Theorie, Dauer 1 1/2  Jahre. Die Aufbau- und Fortbildungsphase ist besonders für Studierende der erziehungswissenschaftlichen Fachrichtungen und Lehramt sowie Pädagogik geeignet. [1]

Beide Ausbildungsgänge sind getrennt buchbar.

 

Die Lehrgänge  bestehen  aus

bulletPräsensunterricht,
bulletErstellung von Hausarbeiten und praktischen Übungen.
bulletPraktikum

 

Der Unterricht findet an Wochenenden statt und in Ferienzeiten (nach Vereinbarung mit den Studierenden) statt. Bei verlängerten Wochenenden (Feiertagen) kann von dieser Regelung abweichend mehr als 2tägiger Unterricht stattfinden. Die Unterrichtstage werden zu Beginn eines jeden Unterrichtsganges festgelegt und können nicht verändert werden.  An jedem Unterrichtstag finden 7 Stunden Unterricht statt. Die einzelnen Stunden werden nach dem Stundenplan geregelt. Sonntags endet der Unterricht um 16.30 Uhr .

 

5.3 Zugangsvoraussetzungen

Unbeschränkt Zugang zu den Ausbildungsprogrammen haben

bullet

 Praktizierende LehrerInnen

Studierende der Erziehungswissenschaftlichen Fachrichtungen

 Lehramt, Pädagogik, Philosophie und Islamwissenschaften

bulletAbschlusszeugnis  der Fachoberschule, mit Zeugnisnoten nicht unter 3

Realschule (mittlerer Bildungsabschluss), Fachhochschulreife, höheren Handelsschule mit anschließendender Berufsausbildung,

Zeugnisse ansteigender Bildungsgänge (z.B. Gymnasium) bis mindestens Klasse 12

sowie sonstige anerkannte Zeugnisse die dem Zeugnis der Fachhochschulreife gleichgestellt sind.
bulletBerufstätigkeit in einem erziehungswissenschaftlichen Beruf ohne deutsche Abschlusszeugnisse wie oben unter 1-5, mit einer Eignungsprüfung durch die Zulassungskommission des IPD.  
 
bulletTheologInnen mit einer auch nicht deutschen theologischen Ausbildung und einer Einstufungsprüfung durch die Lehrerkommission des IPD.

                                                                                                       

                                                                                            >>6.Mindestvoraussetzungen

[1] Einzelheiten sind der detaillierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu entnehmen, die bei Beginn ausgehändigt wird

 

 

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Stand: 06. Dezember 2002