Prüfung
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9. PRÜFUNG

9.1.Die Prüfung erfolgt in allen Fachbereichen.

9.2 Sie kann zweimal wiederholt werden.

Sie kann einmal schriftlich und einmal mündlich wiederholt werden.

Wiederholt werden nur die Fächer, die nicht bestanden wurden.

Für jede Wiederholungsprüfung fallen erneut Prüfungsgebühren an.

 

9.3 Einzelheiten der Prüfungsdurchführung  werden in der Prüfungsordnung festgelegt. 


                                                                           >>10.Zeugnis/Zertifikat