Präambel
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Präambel

Schule ist ein temporär einschneidender und eingreifender Faktor im Leben unserer Kinder. Anderseits nehmen Glaube und Religion ebenfalls einen weiten Raum im außerschulischen Alltag muslimischer Kinder ein. Gerade hier liegt eine Chance, den Kindern in ihrem Beziehungsalltag und ihrer Lebensrealität das Verstehen für globale Zusammenhänge durch Zugang zu Wertesystemen zu eröffnen. Die in der pluralen Gesellschaft sich eröffnenden Möglichkeiten und Optionen stellen eine Bereicherung für die Gesamtgesellschaft dar.

Der Art. 7 Abs. 3 GG ist kein zufälliges Nebenprodukt in den Grundrechten, sondern ein Garant dafür, dass die BürgerInnen dieses Staates unter der öffentlichen Bereitstellung von vielfältigen Möglichkeiten im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ihrer Religion nachgehen können. Hierin liegt die Gewährleistung weltanschaulicher Pluralität. MuslimInnen erleben heute in unserem Land grundgesetzlich verankerte Werte und Menschenrechte, die mit denen im Qur’an erwähnten Werten kompatibel sind und achten und fördern schon von daher per se diese Werte.

Religionsunterricht ist Sache der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Auf diese Vorschriften stützt sich der hier vorgelegte Rahmenplan für den islamischen Religionsunterricht an Grundschulen in der Bundesrepublik Deutschland.