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Vorwort
und BenutzerInnenhinweise zum Rahmenplan
Islamischer Religionsunterricht an Grundschulen in der Bundesrepublik Deutschland
Dem Rahmenplan liegt ein didaktisches Konzept auf der Grundlage der   Korrelationspädagogik zugrunde, entwickelt von Fachkräften aus den Wissenschaftsbereichen Pädagogik und Islamische Theologie.

I.          Konfessionsgebundene Religionslehre, hier islamische, im schulischen Religionsunterricht ist kindgemäße religionspädagogische Reflexion des Glaubens. Der Unterricht  hat die Aufgabe die Glaubenserfahrung, wie sie aus den schriftlichen Zeugnissen von Qur’an und der authentischen Sunna des Gesandten erkennbar ist, für Kinder und Jugendliche zu erschliessen, sie lebendig darzulegen und die Voraussetzungen, Inhalte und Konsequenzen des Glaubens offen zu legen, sowie aufgrund der Lebenssituation der Angesprochenen zu reflektieren. Das heißt, die Fragen der Gegenwart werden für die Kinder und Jugendlichen aus den Zeugnissen des Glaubens heraus angesprochen. Der Religionsunterricht übernimmt die Aufgabe, die Kinder und Jugendlichen zur Auseinandersetzung mit Fragen nach dem Schöpfer, nach der menschlichen Existenz und Bestimmung und der Verantwortung vor Gott und der Schöpfung zu befähigen, damit sie für sich gültige Antworten finden und ihren Glauben verantwortend bezeugen und leben können.

II. Religionsunterricht für die Grundschule hat in besonderer Weise zu berücksichtigen, dass die ganz jungen Gläubigen erstmals ausserhalb des Elternhauses mit religiöser Erziehung in Berührung kommen. RU darf auch nicht übersehen, dass die Kinder faktisch in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft leben, auch wenn gültige Antworten für eine solche Gesellschaftsform weitgehend noch ausstehen.

Das Thema vertrauend glauben und die eigene Beziehung zu Gott, als der Essenz des Glaubenslebens ausloten, wird daher im Mittelpunkt religiöser Erziehung in der Grundschule stehen.

Der Religionsunterricht hat für muslimische Kinder ebenfalls die Gegenwartssituation muslimischer Kinder in einer Minderheiten- und (vielfach noch) MigrantInnensituation zu berücksichtigen. Um Kinder zu verantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen, werden sie in besonderer Weise im Religionsunterricht zum verantwortlichen Miteinander mit Angehörigen anderer Religionen und Kulturen hinzuführen sein, um diesen mit Achtung  begegnen zu können.

Ziel des Religionsunterrichts kann es nicht sein, Glaube zu `bewerkstelligen`, in der Annahme, das Kind habe keine Glaubens- und Gottesvorstellungen. Ziel des Religionsunterricht kann allenfalls sein, eine vorhandene und bekundete  Glaubensgrundhaltung  des Zöglings zu pflegen, zu fördern und zu begleiten.  Die Lehrerschaft im Fach Religion ist besonders dazu angehalten, mit den Kindern gemeinsam begehbare Pfade aufzuspüren und auszuloten, um zu einer religiösen Selbstentfaltung des Heranwachsenden beizutragen. 

Der Vermittlung der von der Lehrerschaft bezeugten religiösen Inhalte ist eine Gratwanderung auferlegt, zwischen dem eingeforderten Konfessions-Bekenntnis der Religionsgemeinschaft und ihrer Lehrerschaft und einer strikten Zurückweisung jedweder Indoktrination. Auch innerkonfessionell schulden das Konzept, die Lehrpläne und die Unterrichtsmaterialien den SchülerInnen gegenüber den bedingungslosen Respekt vor deren religiöser Persönlichkeit.

Islamischer Glaube geht vom Grundkonzept einer innigen barmherzigen Verbundenheit des Schöpfers mit Seinen Geschöpfen aus, von einem Bund und  Auf-Gott-Ausgerichtet-Sein jedes Menschen. Islam ist Bekenntnis zur Einheit Gottes, des einen Gottes, des Schöpfers aller Menschen.

Wer den Islam lehren möchte, muss die dem Wort Islam implizierte Bedeutungsebene von Frieden machen und Frieden (er)halten besondere Bedeutung beimessen. Islamischer Religionsunterricht wird, obwohl konfessionell, die Glaubensaussagen anderer Gemeinschaften immer mitbehandeln, schon aus der Tatsache, dass diese Gemeinschaften und Gesandten in ihrer Bedeutung im Qur’an erwähnt sind und Orientierung auch für die muslimischen Kinder und Jugendlichen unserer Zeit bieten. Dieses als Interreligiosität beschriebene Phänomen ist im Islam genuin bereits angelegt und soll in pluralistischen Gesellschaften einen besonderen Stellenwert erhalten.

 

 

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Stand: 06. Dezember 2002