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ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Voraussetzungen für die
Tätigkeit als Religionspädagogische Fachkraft. Für
den Beruf einer Religionspädagogin muss die Teilnehmerin bestimmte fachliche,
humanistische und islamreligiöse Voraussetzungen mitbringen. Diese
setzen u.a. Ernsthaftigkeit für die Ziele der verantwortungsvollen Tätigkeit
einer Fachkraft im Bereich religiöser Erziehung von Kindern und Jugendlichen
voraus. Die
nötige menschliche Reife um die Ziele einer religiösen Lebensweise
vertreten zu können wird vorausgesetzt. Die TN sind selbst die Religion
bejahende Muslime und Musliminnen. Grundverständnis und Einfühlungsvermögen
in die Psyche junger Menschen wird erwartet sowie eine kreative Neugierde, wie
die Ziele eines didaktischen Religionsunterrichts umzusetzen sind. Islamisch
erziehungswissenschaftliche Erkenntnisse und qur`anische Didaktik bilden die
Grundlage der Vermittlung.
>>Mindestanforderung
- rel. Vorbildung [1] Sollte eine KandidatIn diese Anforderungen nicht erfüllen können sie in einem Vorkurs erworben werden. Sollte auch dies nicht möglich sein, werden Informationen und Materialien zum autodidaktischen Erlernen des Vorwissens zur Verfügung gestellt. |
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